Allgemeine Informationen zur Anmeldung eines Hundes zur Hundesteuer:
Die Hundesteuer gehört zu den örtlichen Steuern, die an die Haltung von Hunden anknüpft und von der Gemeinde erhoben wird. Mittels der Hundesteuer werden vornehmlich ordnungspolitische Ziele verfolgt. Sie soll unter anderem dazu beitragen, die Zahl der Hunde in der Gemeinde zu begrenzen.
Jede/r Hundehalter/in in der Gemeinde Aldenhoven ist verpflichtet, jeden Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen/ihren Haushalt oder – wenn der Hund ihm/ihr durch Geburt von einer von ihm/ihr gehaltenen Hündin zugewachsen ist – innerhalb von zwei Wochen nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, unter Angabe der Hunderasse bei der Gemeinde anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund angeschafft wurde.
Als Nachweis für die Anmeldung erhält der/die Halter/in eine Hundesteuermarke, die der Hund tragen muss. Dadurch ist erkennbar, dass der Hund für die Hundesteuer angemeldet ist. Die Hundesteuermarke ist immer erforderlich, auch wenn der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet oder tätowiert ist.
Steuerpflichtige Person:
Steuerpflichtig ist, wer einen oder mehrere Hunde im eigenen Interesse oder im Interesse der Haushaltsangehörigen in seinen Haushalt aufgenommen hat und damit hundehaltende Person ist. Alle in einen Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Halter/innen gemeinsam gehalten. Als Hundehalter/in gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält, wenn er/sie nicht nachweisen kann, dass der Hund in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik bereits versteuert wird oder von der Steuerpflicht befreit ist. In diesem Fall tritt die Steuerpflicht ein, wenn die Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen einen Zeitraum von zwei Monaten überschreitet.
Beginn der Steuerpflicht:
Die Hundesteuerpflicht beginnt
- mit dem 1. des folgenden Monats, in dem der Hund aufgenommen worden ist,
- bei der Haltung auf Probe oder zum Anlernen, zur Pflege oder Verwahrung spätestens, wenn der Zeitraum von zwei Monaten überschritten wird,
- bei Hunden, die dem/der Halter/in durch Geburt von einer von ihm/ihr gehaltenen Hündin zuwachsen, mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt geworden ist oder
- bei Zuzug der hundehaltenden Person aus einer anderen Gemeinde mit dem 01. des auf den Zuzug folgenden Monats.
Höhe der Hundesteuer:
Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem/r Hundehalter/in oder mehreren Personen gemeinsam
| nur ein Hund gehalten wird |
|
114,00 € |
| zwei Hunde gehalten werden |
je Hund |
144,00 € |
| drei oder mehr Hunde gehalten werden |
je Hund |
180,00 € |
| ein gefährlicher Hunde gehalten wird |
|
768,00 € |
| zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden |
je Hund |
1.068,00 € |
Hunde, für die eine Steuerbefreiung gewährt wird, finden bei der Berechnung der Anzahl der gehaltenen Hunde keine Berücksichtigung. Hunde, für die eine Steuerermäßigung gewährt wird, werden als gehaltene Hunde berücksichtigt.
Anmeldung von großen, gefährlichen und Hunden bestimmter Rassen:
Über große Hunde, gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach dem Landeshundegesetz NRW (LHundG NRW) wird zur Überwachung der Hundehaltung außerdem ein Hunderegister beim örtlichen Ordnungsamt geführt. Bei der Anmeldung eines großen, gefährlichen oder Hundes bestimmter Rassen muss somit auch eine ordnungsbehördliche Anmeldung bzw. Genehmigung erfolgen. Mittels dieses Online-Formulars können Sie zeitgleich mit der steuerrechtlichen Abmeldung außerdem die ordnungsbehördliche Anmeldung vornehmen.
Gebühren:
Bei der steuerrechtlichen Anmeldung des Hundes fallen keine Gebühren an. Bitte beachte Sie jedoch, dass bei der Anzeige eines großen Hunde sowie bei dem Antrag auf Genehmigung zur Haltung eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes bestimmter Rassen eine Gebühr fällig wird. Sollte Ihr Hund ein solcher sein, der der ordnungsbehördlichen Anzeige bzw. Genehmigung bedarf, werden die Gebühren im Laufe des Formulars aufgeschlüsselt dargestellt.
Weiterführende Informationen:
Weitere Informationen zur Hundesteueranmeldung sowie zur ordnungsbehördlichen Anzeige- bzw. Genehmigungspflicht der Hundehaltung finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Aldenhoven.