Antrag auf Zuweisung von

Stellen und Verstärkungsmitteln aus dem Personalpool Demografie (grundsätzlich pro Aufgabe einen Antrag)


beantragt wird/werden


1. Fallgruppe (vgl. Ziffer II. Nr. 2 Erlass Personalpool Demografie)

aa ) Altersabgang einer Fachkraft

Bevorstehender Altersabgang mit komplexer Fachmaterie zur Sicherung des erforderlichen Wissenstransfers, wenn die Möglichkeit der Einarbeitung durch die ausscheidende Fachkraft besteht

 

bb)  Verstärkte Altersabgänge

Überdurchschnittliche Anzahl zeitlich zusammentreffender Altersabgänge mit Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit und Unmöglichkeit zeitgleicher Ersatzeinstellungen zur Streckung der Einstellungsphase

 

cc)  Vorgezogene Gewinnung von Nachwuchs- und Fachkräften

Dringende Notwendigkeit von perspektivisch nicht am Arbeitsmarkt verfügbaren Nachwuchs- und Fachkräften

b) Bindung von Fachkräften

Befristet beschäftigte Fachkraft soll gebunden werden ohne freie und besetzbare Stelle

 

c) Gewinnung und Bindung von Nachwuchs- und Fachkräften bei nicht vorhersehbarer Aufgabenmehrung

Aufgabenmehrung auf Grund nicht vorhersehbarer bzw. kurzfristiger Änderungen der Gesetzgebung oder Rechtsprechung, im Antragsverhalten von Unternehmen und Bürgerinnen bzw. Bürgern oder sonstiger äußerer Einflüsse, wie bspw. Naturkatastrophen oder Lageereignisse zur Bewältigung der Aufgabenmehrung und zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit ohne andere Abhilfemöglichkeit

Begründung für Ursachen und Umfang der Aufgabenmehrung:

Begründung des Bedarfs und der Dauer der Zuweisung

Überschreitung der Regellaufzeit von 18 Monaten gemäß Ziffer III. Nr. 1 Buchst. b) Erlass Personalpool Demografie aufgrund

aa) Besonderheiten im Einstellungsverfahren

Sofern bei der Durchführung des Einstellungsverfahrens in der zukünftig durch die Nachwuchs- oder Fachkraft wahrzunehmenden Aufgabe begründete verfahrensverlängernde Regelungen zu beachten sind.

bb) Erfordernis von Zusatzqualifikationen

Sofern es zur Ausübung der Aufgabe durch die Nachwuchs- oder Fachkraft zusätzlicher Qualifizierungen bedarf, die in zeitlicher Nähe zum Dienstantritt erworben werden müssen

cc) Besondere Berufsgruppen bzw. Dienstposten

Sofern eine Stelle für das gleiche Anforderungsprofil in der Vergangenheit aufgrund mangelnder Bewerberzahl, mangelnder Qualifikation der sich Bewerbenden oder vergleichbarer Gründe wiederholt ausgeschrieben werden musste.

Ebenso für Dienstposten bzw. Tätigkeitsprofile mit erforderlichen besonderen bzw. zusätzlichen Qualifikationen bzw. Befähigungsanforderungen, die von einschlägigen Laufbahnausbildungen abweichende Kenntnisse erfordern oder mit zeit- bzw. kostenintensiven Fortbildungen bzw. Einarbeitungsphasen einhergehen.

dd) Führungsverantwortung

Sofern eine Stelle des Personalpools Demografie überwertig besetzt werden und die Nachwuchs- oder Fachkraft einen Altersabgang mit Führungsverantwortung ersetzen soll.

ee) Übernahme von Auszubildenden oder Studierenden

Sofern Auszubildende bzw. Studierende nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung bzw. Studiums beim Freistaat Sachsen übernommen werden sollen, jedoch innerhalb von achtzehn Monaten nach Beendigung der Ausbildung bzw. des Studiums keine freie Stelle zur dauerhaften Weiterbeschäftigung zur Verfügung steht.

2. Finanzierung der beantragten Stellen

Verstärkungsmittel können für Folgejahre nur vorgemerkt werden, was ggf. einen weiteren Antrag bis 15.01. eines Jahres erfordert (vgl. Ziff. III. Nr. 3 Erlass Personalpool Demografie).

3. Bestätigungen

Hiermit wird bestätigt, dass

Bei laufbahnübergreifender und/oder überwertiger Besetzung der Stellen aus dem Personalpool "Demografie" gilt Nummer 3.1.2 zu § 49 der VwV-SäHO. Der Antrag ist gesondert beim Sächsischen Staatsministerium der Finanzen zu stellen.

 

Die Beachtung des § 9 SäHO wird ausdrücklich bestätigt.

Dem Antrag ist als Anlage beigefügt:

z.B. BfH, Personal-RL bzw. AL1 der obersten Dienststelle als Antragstellende

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