aa) Besonderheiten im Einstellungsverfahren
Sofern bei der Durchführung des Einstellungsverfahrens in der zukünftig durch die Nachwuchs- oder Fachkraft wahrzunehmenden Aufgabe begründete verfahrensverlängernde Regelungen zu beachten sind.
bb) Erfordernis von Zusatzqualifikationen
Sofern es zur Ausübung der Aufgabe durch die Nachwuchs- oder Fachkraft zusätzlicher Qualifizierungen bedarf, die in zeitlicher Nähe zum Dienstantritt erworben werden müssen
cc) Besondere Berufsgruppen bzw. Dienstposten
Sofern eine Stelle für das gleiche Anforderungsprofil in der Vergangenheit aufgrund mangelnder Bewerberzahl, mangelnder Qualifikation der sich Bewerbenden oder vergleichbarer Gründe wiederholt ausgeschrieben werden musste.
Ebenso für Dienstposten bzw. Tätigkeitsprofile mit erforderlichen besonderen bzw. zusätzlichen Qualifikationen bzw. Befähigungsanforderungen, die von einschlägigen Laufbahnausbildungen abweichende Kenntnisse erfordern oder mit zeit- bzw. kostenintensiven Fortbildungen bzw. Einarbeitungsphasen einhergehen.
dd) Führungsverantwortung
Sofern eine Stelle des Personalpools Demografie überwertig besetzt werden und die Nachwuchs- oder Fachkraft einen Altersabgang mit Führungsverantwortung ersetzen soll.
ee) Übernahme von Auszubildenden oder Studierenden
Sofern Auszubildende bzw. Studierende nach erfolgreichem Abschluss ihrer Ausbildung bzw. Studiums beim Freistaat Sachsen übernommen werden sollen, jedoch innerhalb von achtzehn Monaten nach Beendigung der Ausbildung bzw. des Studiums keine freie Stelle zur dauerhaften Weiterbeschäftigung zur Verfügung steht.