Reitkennzeichen und -plaketten

Sie können auf diesem Wege Ihre Anträge für Reitkennzeichen und -plaketten online beantragen. Wenn gewünscht erhalten Sie im Anschluss ein Bestätigungsschreiben als E-Mail und die Möglichkeit, den Online-Antrag als PDF-Dokument zu speichern.

Ihre Daten werden sicher per SSL-Verschlüsselung übertragen.

Die anfallenden Gebühren müssen während der Anmeldung direkt online bezahlt. Hierfür erhalten Sie auch eine elektronische Quittung.

Informationen (1/2)

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet oder ein Pferd führt, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes Kennzeichen (mit gültigen Jahresaufklebern) führen.

Erläuterung der Auswahlmöglichkeiten:
  1. Neuantrag Reitkennzeichen
    Beantragung eines Paars Reitkennzeichens mit aktuellen Jahresaufklebern
    - für private Zwecke: 39,00 € (pro Pferd)
    - für gewerbliche Zwecke (z.B. Reiterhöfe): 89,00 € (pro Pferd)
  2. Verlustmeldung
    eines Reitkennzeichens und/oder Jahresaufklebers
    → Mit der Meldung des Verlustes muss ein Ersatzkennzeichen beantragt werden.
  3. Antrag (Ersatz-)Reitkennzeichen
    Beantragung eines Reitkennzeichens ohne Jahresaufkleber
    - für private/gewerbliche Zwecke: 10,00 €
    → Sofern bereits Jahresaufkleber für das lfd. Jahr beantragt wurden und diese bereits aufgeklebt waren, erhalten Sie Ersatz-Aufkleber. (Die Gebühr hierfür beträgt ebenfalls 10,00 €)
  4. Antrag Jahresaufkleber (Verlängerung)
    Beantragung von Jahresaufklebern (bei bereits vorhandenem Reitkennzeichen)
    - für private Zwecke: 35.50 €
    - für gewerbliche Zwecke: 85.50 €
  5. Veränderungsanzeige
    Abmeldung, Mitteilung von Änderungen (z.B. Anschrift, etc.), Übertragung oder Ruhendstellung des Reitkennzeichens
    Abmeldefrist:
    Die Frist zur Abmeldung des Reitkennzeichens endet am 01.11. eines jeden Jahres.

Informationen (2/2)

Hinweis zur Antragstellung:
  • Nach Abschluss Ihres Online-Auftrages erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail.
  • Beachten Sie hierbei bitte, dass nur derjenige Änderungen vornehmen kann, dem das betreffende Reitkennzeichen zugeteilt wurde.


Reitabgabe:
Die Reitabgabe wird pro Kalenderjahr erhoben. Sie ist für die Unterhaltung von Reitwegen und zur Abgeltung möglicher Ersatzansprüche von Grundstückseigentümern bestimmt und wird zur Zweckverwendung an die Bezirksregierung Köln abgeführt. Sie beträgt z. Zt. je Kennzeichensatz und Kalenderjahr 25,00 € für Privatpersonen und 75,00 € für Reiterhöfe. Der Gesamtbetrag wird jährlich neu festgesetzt.

 

Es bestehen folgende Zahlungsmöglichkeiten:
  • Kreditkarte
  • PayPal
  • GiroPay


Die Möglichkeit eines Lastschriftverfahrens besteht nicht.

 

Die Bearbeitungszeit kann aufgrund des hohen Aufkommens an Anträgen bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen. Es wird empfohlen, die Reitkennzeichen/Reitplaketten für das Folgejahr frühzeitig (ca. ab November) zu beantragen.

Antragsauswahl
Angaben zum Antragsteller
Reitkennzeichen (Neuantrag)
Antrag Ersatz-Reitkennzeichen

Bei Beantragung eines Ersatz-Reitkennzeichens muss das vorherige Reitkennzeichen abgemeldet werden.

Jahresaufkleber

Dies trifft nur dann zu, wenn das Pferd anderen Personen gegen Entgelt überlassen wird.

Verlust
Kenntnisnahme Landesnaturschutzgesetz NRW

Mir ist bekannt, dass ich nach den Bestimmungen des Landesnaturschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) und der dazu ergangenen Verordnung zur Durchführung des LNatSchG NRW vom 22.10.1986 – GV NW S. 683 in der zur Zeit gültigen Fassung – verpflichtet bin, Aufzeichnungen über den jeweiligen Reiter zu machen und auf Verlangen vorzulegen.

Elektronisch einreichen

Alle Angaben liegen vor. Sie können Ihr Anliegen jetzt online einreichen.

 

Zur Empfangsbestätigung wird folgende E-Mail-Adresse verwendet. Sie wird ausschließlich für diesen Vorgang verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.

Achtung: Diese E-Mail wird unverschlüsselt übersendet. Sollten Sie daher auf eine Antragsbestätigung verzichten wollen, lassen Sie das Feld bitte leer.

Das Einreichen erfordert eine Online-Bezahlung. Klicken Sie auf Weiter, um die Online-Bezahlung durchzuführen und den Antrag anschließend elektronisch einzureichen.

Bezahlen

Es ist eine Bezahlung in Höhe von 39,00 EUR erforderlich.

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Es ist eine Bezahlung in Höhe von 89,00 EUR erforderlich.

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Es ist eine Bezahlung in Höhe von 10,00 EUR erforderlich.

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